Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt unter anderem das rechtliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also das Zustandekommen und die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

 

Einen weiteren Bereich stellt das sogenannte kollektive Arbeitsrecht dar, welches im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden regelt.


Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • Erstellen und Überprüfen von Arbeitsverträgen,
  • Vertretung in Kündigungsschutzverfahren,
  • Beratung und Vertretung in Fragen des Arbeitnehmerschutzes, Urlaub, Krankheit, Zeugnis Durchsetzung von Lohnansprüchen.