Rechtsgebiete

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit privatrechtlichen Vereinigungen, welche zur Erreichung eines bestimmten Zweckes gegründet worden sind. Es regelt Gründung, Umwandlung und Auseinandersetzung von Unternehmen, fernerhin Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie die Ansprüche der Gesellschafter untereinander. 

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich:

  • gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen,
  • Gründung, Umwandlung von Gesellschaften,
  • Erstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen,
  • Forderungsmanagement.